Dresden - Die Staatsregierung hat den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2019/2020 beschlossen. Mit einem Haushaltsvolumen von 20,1 Mrd. EUR in 2019 und 20,6 Mrd. EUR in 2020 wird erstmals die Marke von 20 Mrd. EUR pro Jahr überschritten.
Ministerpräsident Michael Kretschmer: „Der Entwurf ist ein Investitionsprogramm in die Zukunft unserer Heimat. Wir haben Wort gehalten und unseren Plan für Sachsen nun auch finanziell untersetzt. Es geht um 20 Milliarden Euro jedes Jahr, die wir ausgeben können, um Politik für unser Land zu gestalten. Wir wollen, dass wir auch in 10 oder 20 Jahren rückblickend sagen können: Damals ist klug investiert worden, damals sind die Voraussetzungen geschaffen worden für Wachstum, Sicherheit und Zusammenhalt. Wir haben ein großes Maßnahmenpaket – von bester Bildung für Sachsen bis hin zu Sicherheit und Polizei. Es geht aber auch um die Frage: Wie kriegen wir es hin, dass unsere Unternehmen auch in den kommenden Jahren wirtschaftlich erfolgreich sind.“
Stellvertretende Ministerpräsident Martin Dulig: „Der vorliegende Entwurf zeigt, der Staat funktioniert. Wir kommen aus dem Reparaturmodus heraus und zeigen Handlungsfähigkeit. Wir haben eine Wende in der Personalpolitik geschafft - wir haben Stellen bei Polizei, Lehrern und Justiz aufgebaut, aber auch die Verwaltung wieder gestärkt. Damit kommen wir unserer Aufgabe als Dienstleister nach. Aber wir investieren wieder in Zukunft unseres Landes: Wir bauen unsere Infrastruktur aus, legen Schwerpunkte bei der Digitalisierung, Pflege und bei der medizinischen Versorgung.“
Finanzminister Dr. Matthias Haß: „Wir haben im Regierungsentwurf für den kommenden Doppelhaushalt deutliche Schwerpunkte in den Bereichen Bildung, innere Sicherheit, ländlicher Raum und Digitalisierung gesetzt. Besonders wichtig ist es, dass wir die Kommunen durch mehr frei verfügbare Mittel stärken. Gleichzeitig verbessern wir durch neue Pauschalen und Vereinfachungen bei den Fördermitteln die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden. Mit einer nach wie vor hohen Investitionsquote von rund 14 Prozent, der Tilgung in Höhe von 75 Mio. EUR und der Vorsorge für zukünftige Herausforderungen setzt der Freistaat seine solide Haushaltspolitik fort – darauf können sich die Sachsen verlassen.“
Der Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020 setzt den „Plan für Sachsen“ der Staatsregierung in Haushaltszahlen um. Entscheidende Meilensteine bis zur Haushaltsklausur des Kabinetts am 20./21. Juni in Chemnitz-Grüna waren:
• die „Ausbildungsoffensive“, mit der die Fachkräfte von morgen frühzeitig gewonnen werden sollen: der Freistaat vervierfacht seine Ausbildungsplätze auf fast 1.000 Stellen im Jahr 2020
• das Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität“ in Höhe von über 1,7 Mrd. EUR für die nächsten fünf Jahre, mit dem u.a. Neulehrer künftig verbeamtet werden,
• die „Breitband-Offensive“ zur Beschleunigung des Breitbandausbaus im ländlichen Raum
• sowie die Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden über das Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG).
Bildungsqualität beginnt bei der frühkindlichen Bildung. Die Erzieherinnen und Erzieher sollen künftig mehr Vor- und Nachbereitungszeit erhalten. Dafür will der Freistaat ins-gesamt 100 Mio. EUR in den nächsten beiden Jahren zur Verfügung stellen. Sachsen möchte mehr junge Menschen für den Lehrerberuf begeistern. Deshalb soll die Attraktivität des Lehramts über die kommenden fünf Jahre mit insgesamt über 1,7 Mrd. EUR gesteigert werden. Im Doppelhaushalt sind entsprechende Mittel für die Verbeamtung neu einzustellender Lehrer und bereits beschäftigter Lehrer bis zum 42. Lebensjahr vorgesehen sowie die Höhergruppierung der Grundschullehrer berücksichtigt. Die Stärkung der Lehramtsausbildung gehört ebenso zu diesem Maßnahmenpaket, wie die notwendigen Zuführungen für Pensionslasten an den Generationenfonds. Der Freistaat wird die Kommunen beim Bau und der Sanierung von Schulen unterstützen. Dafür sieht der Regierungsentwurf insgesamt 119 Mio. EUR vor. Die sächsischen Hochschulen können sich weiterhin auf die Unterstützung durch den Freistaat verlassen und attraktive Studienbedingungen für die klugen Köpfe von morgen bieten. Die zwischen dem Freistaat Sachsen und den Hochschulen geschlossene Zuschussvereinbarung 2017-2024 garantiert ihnen bis 2024 eine sichere Finanzierung sowie eine stabile Stellenausstattung. 700 Mio. EUR sieht der Regierungsentwurf dafür pro Jahr vor. Forschung und Innovation an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind für die Entwicklung der Gesellschaft und der Wirtschaft von herausragender Bedeutung. Mit 320 Mio. EUR soll eine solide Basis für Sachsen geschaffen werden.
Damit die Menschen im Freistaat sicher leben können, plant die sächsische Staatsregierung zudem im kommenden Doppelhaushalt umfangreiche Investitionen in die Polizei sowie den Brand- und Katastrophenschutz. So soll die Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum in den kommenden beiden Jahren deutlich verstärkt werden. Der beschlossene Aufwuchs um 1.000 zusätzliche Polizeivollzugsbeamte soll deutlich schneller umgesetzt werden. Die Ausbildungskapazitäten bei der Polizei wurden bereits ausgebaut und ab diesem Jahr werden erstmals 700 junge Polizeianwärter jährlich in den Dienst gestellt. Außerdem gibt es Anreize, damit erfahrene Polizeivollzugsbedienstete über den Ruhestand hinaus weiter beschäftigt werden können. Mehr Sicherheit in der Fläche wird auch durch das etablierte Modell des Bürgerpolizisten als Ansprechpartner vor Ort unterstützt. Die Verteilung des Polizeipersonals richtet sich insbesondere an der Kriminalitätsbelastung aus. Der Freistaat setzt weiterhin verstärkt auf Sicherheitskooperationen zwischen Polizeidienststellen und Gemeinden sowie kommunale Prävention. Dafür sollen im neuen Doppelhaushalt insgesamt 140.000 EUR zur Verfügung gestellt werden. Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität erfolgt im Dreiklang aus starker Präsenz der sächsischen Polizei, Unterstützung von Bundespolizei und Zoll sowie einer verbesserten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Zur Verbesserung der Ausrüstung unserer Polizistinnen und Polizisten sind im Regierungsentwurf insgesamt 67 Mio. EUR vorgesehen. Für Investitionen in die Polizeibauten sind Mittel in Höhe von 102 Mio. EUR über zwei Jahre geplant. Sachsens Feuerwehrleute und Katastrophenschützer sollen für Ausrüstung, Pauschalen sowie die Förderung von Führerscheinen und Jubiläumszuwendungen insgesamt rund 100 Mio. EUR im nächsten Doppelhaushalt erhalten. Auch künftig wird die Arbeits- und Leistungsfähigkeit für eine schlagkräftige sächsische Justiz gesichert. Insgesamt 440 neue Beamten- und Ausbildungsstellen sollen für spürbare Entlastung in der Justiz sorgen. Darunter allein über 200 Stellen für den allgemeinen Justizvollzugsdienst und Auszubildende im Justizvollzug. Über 1,25 Mio. EUR sollen zur weiteren Verbesserung der Sicherheitsausstattung in den Justizvollzugsanstalten investiert werden, insbesondere für Röntgen- und Schließanlagen, Funkgeräte und Schutzwesten sowie Handy- und Drogenspürhunde. Für den Hochwasserschutz als zentrale Vorsorgeaufgabe sind in den Jahren 2019 und 2020 weitere Investitionen in Höhe von insgesamt 178,5 Mio. EUR vorgesehen. Der Betrieb sowie die Unterhaltungsaufwendungen für einen verbesserten Hochwasserschutz wird mit 172,8 Mio. EUR abgesichert.
Leistungsstarke Breitbandanschlüsse sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Entwicklung Sachsens im digitalen Zeitalter. Um unser Ziel, eine flächendeckende schnelle Breitbandversorgung im Freistaat bis 2025 zu erreichen, richtet die Staatsregierung einen „Breitbandfonds Sachsen“ ein. Mit 700 Mio. EUR ausgestattet, soll der Fonds die benötigten Mittel auch zur Entlastung der Kommunen in den kommenden Jahren kontinuierlich zur Verfügung stellen. Der Freistaat steht zu seiner Zusicherung gegenüber den Kommunen und entlastet sie künftig von ihrem Eigenanteil. Oberstes Ziel ist es weiterhin, eine Verbesserung des Staatsstraßennetzes einschließlich der Ingenieurbauwerke zu erreichen. Im Rahmen des „Zukunftspaktes Sachsen“ sollen für die Jahre 2019/2020 je 12,5 Mio. EUR zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, sodass im Staatsstraßenbau im Jahr 2019 139,3 Mio. EUR und im Jahr 2020 136,7 Mio. EUR bereit stehen. Für Kommunalstraßen sieht der Regierungsentwurf circa 135 Mio. EUR bzw. circa 144 Mio. EUR vor. Ab 2020 sollen davon 60 Mio. EUR pro Jahr den Kommunen pauschal über das FAG zur Verfügung gestellt werden, um ihre Straßen unbürokratisch und flexibel instand halten und erneuern zu können. Die Mittel für die Förderung des kommunalen Radverkehrs werden im Haushaltsentwurf auf dem hohen Niveau von 2018 mit 8,2 und 8,4 Mio. EUR in den Jahren 2019/2020 fortgeschrieben. Für die Förderung des ÖPNV/SPNV werden insgesamt für die Jahre 2019 717,8 Mio. EUR und für 2020 742,9 Mio. EUR veranschlagt. Das Finanzvolumen wird damit deutlich erhöht. Insgesamt sind im Bereich der Arbeitsmarktförderung für das Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von 95 Mio. EUR sowie im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 94 Mio. EUR veranschlagt. Das Programm „Vitale Dorfkerne“ soll in den Jahren 2019 und 2020 mit jeweils 15 Mio. EUR fortgesetzt werden. Außerdem wird ein Simul+Wettbewerb „Ideen für den ländlichen Raum“ initiiert und mit weiteren 5 Mio. EUR ausgestattet, um unterschiedliche neue Ideen und Ansätze zu unterstützen. Ein wichtiger Faktor für die Wertschöpfung im ländlichen Raum ist die Land- und Forstwirtschaft. Zur Unterstützung der Landwirte sollen weiterhin jährlich rund 140 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden, u.a. für Investitionen, Wissenstransfer und Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen. Daneben sollen auch neue Akzente gesetzt und die hervorragenden Voraussetzungen im Freistaat Sachsen für die weitere Entwicklung und Etablierung von Smart Farming Systemen noch stärker genutzt werden. Ziel ist dabei, eine hoch effiziente konventionelle und ökologische Landwirtschaft mit den Herausforderungen im Umwelt- und Naturschutz noch stärker in Einklang zu bringen. Die vielfältige Kulturlandschaft soll auch in Zukunft, insbesondere im Ländlichen Raum, nachhaltig erhalten und weiterentwickelt werden. Hierzu ist geplant, die Kulturraummittel in den kommenden vier Jahren um weitere 10 Mio. EUR jährlich zu erhöhen und einen Teil davon für Strukturmaßnahmen an Theatern und Orchestern zweckgebunden zu verwenden.
Wir sichern eine gute gesundheitliche und pflegerische Versorgung im gesamten Freistaat Sachsen. Unsere Krankenhauslandschaft halten wir in diesem Doppelhaushalt mit Investitionsmitteln in Höhe von einer viertel Milliarde Euro stark, stabil und zukunftsfest. Mit unserem Aktionsplan wollen wir in den nächsten beiden Jahren die medizinische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum mit insgesamt rund 75 Mio. EUR stärken. Mit 12 Mio. EUR wollen wir Pflege zielgerichtet verbessern. Der gesellschaftliche Zusammenhalt lebt von einen starken ehrenamtlichen Engagement. Im Rahmen des Zukunftspaktes erhalten unsere Landkreise und kreisfreien Städte auch in den nächsten beiden Jahren die Möglichkeit, mit dem Ehrenamtsbudget in Höhe von 5,2 Mio. EUR vor Ort passgenau ehrenamtliches Engagement zu unterstützen. Unser bewährtes Programm „Wir für Sachsen“ begleitet unmittelbar ehrenamtlich engagierte Bürger mit insgesamt rund 23 Mio. EUR. Kinder sind unsere Talente von morgen. Der Schulabschluss ist die Fahrkarte in die Zukunft. Um möglichst vielen Kindern auf diesem Weg eine Hand zu reichen, und sie stark zu machen auf dem Weg ins Erwachsenwerden verdoppeln wir die Ausgaben für Schulsozialarbeit auf 61 Mio. EUR im Doppelhaushalt. Für das neue Sächsische Demokratiezentrum, angesiedelt im SMGI, sind fünf Stellen vorgesehen. Das Zentrum soll vor allem Präventionsarbeit im Bereich Extremismus leisten. Auch die Ausbildungsreife von Geflüchteten über 18 Jahren wird im Haushaltsentwurf finanziell untersetzt. Damit wird sichergestellt, dass betroffene junge Menschen, die nicht mehr schulpflichtig sind, auf den Arbeitsmarkt ausreichend vorbereitet werden. Im Bereich Gleichstellung werden die Bedingungen in den Frauenschutzhäusern verbessert und Existenzgründerinnen im Ländlichen Raum werden einen Zuschuss von bis zu 8.000 EUR erhalten.
Die Basis für einen funktionierenden Staat und erster Ansprechpartner für die Bürge-rinnen und Bürger sind starke Städte und Gemeinden. Im Entwurf für das Finanzausgleichsgesetz sind deshalb deutliche Verbesserungen für die Kommunen im Freistaat enthalten. Der Freistaat soll den Kommunen in den Jahren 2019 und 2020 rund 3,5 bzw. 3,7 Mrd. EUR im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung stellen. Die allgemeinen Deckungsmittel, die den Kommunen zur freien Verwendung zur Verfügung stehen, steigen um insgesamt 580 Mio. EUR (auf 6,6 Mrd. EUR 2019 und 6,9 Mrd. EUR 2020). Eine Stärkung erfahren die Kommunen auch bei den Zuweisungen für investive Zwecke. Diese werden sich auf 331 Mio. EUR (2019) und 450 Mio. EUR (2020) belaufen. Deutliche Entlastungen sollen die Kommunen durch die Anhebung der Kita-Pauschale um 300 EUR pro Jahr und Kind (zusätzlich 80 Mio. EUR pro Jahr) sowie durch die Erhöhung der Pauschale, mit der die Kosten für Asyl durch den Freistaat erstattet werden (FlüAG-Pauschale), um 55 Mio. EUR pro Jahr erfahren. Die gute Partnerschaft zwischen Kommunen und Freistaat setzt sich auch außerhalb des Finanzausgleichs fort: Insgesamt 3,4 Mrd. EUR sollen neben dem FAG aus dem Haushalt des Freistaates in die kommunalen Kassen fließen, sodass rund ein Drittel des Gesamthaushalts über die Städte und Gemeinden beim Bürger ankommen (7,9 Mrd. von 20,1 Mrd. EUR in 2019). Umgesetzt werden damit u.a. auch Maßnahmen aus dem „Plan für Sachsen“ wie z.B. die Pauschale zur Stärkung der Kommunen im ländlichen Raum (70 EUR je Einwohner, entspricht 30 Mio. EUR pro Jahr).
Handlungsfreiheit verschafften den Kommunen auch die bereits für den kommenden Doppelhaushalt geplanten Vereinfachungen bei den Förderverfahren. So soll künftig auf zahlreiche Stellungnahmen und Prüfungen bei kommunalen Bauvorhaben und auf die Vorlage von Belegen verzichtet werden. Ziel ist es, den Bau von Kitas, Schulen oder Straßen und Radwegen von Bürokratie zu entlasten und damit zu beschleunigen. Weitere Maßnahmen wird die Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren bis Ende Mai 2019 vorschlagen.
Der Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020 wird am 16. August in den Landtag eingebracht und anschließend in den Ausschüssen beraten.