Chemnitz – Gegen Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig läuft ein Ermittlungsverfahren des Landeskriminalamtes wegen der Verletzung von Betriebsgeheimnissen.
Dies ist das Resultat einer Strafanzeige von Sozialbürgermeister Philipp Rochold gegen das Stadtoberhaupt.
Rochold hatte sich Anfang des Jahres im badenwürttembergischen Horb als Bürgermeister zur Wahl gestellt. Der Schwarzwälder Bote stellte damals die Kandidaten in einem Portrait vor. In diesem Zusammenhang äußerte sich Rochold negativ über die Stadt Chemnitz und gab an, dass es ein großes Korruptionsproblem gäbe.
Die Chemnitzer Stadträte empfanden diese Aussage als rufschädigend, weshalb ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde.
Gegenüber der Freien Presse rechtfertigte die Oberbürgermeisterin die Entscheidung für ein Disziplinarverfahren. Damals sei der Stadt Chemnitz durch die Äußerung von Philipp Rochold ein Schaden entstanden.
Diese Aussage nahm Rochold nun offenbar zum Anlass, um das Chemnitzer Stadtoberhaupt anzuzeigen.
Ob gegen Barbara Ludwig jedoch tatsächlich Anklage erhoben wird, ist noch nicht gewiss. Die Ermittlungen dauern an.
Verletzung von Betriebsgeheimnissen wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.