Nachdem fünf Mitglieder der letzten Generation am Dienstag freigesprochen wurden, legte die Staatsanwaltschaft nun Rechtsmittel gegen das Urteil ein.
Den zuvor beschlossenen Freispruch für mehrere Mitglieder der Letzten Generation wegen einer Sitzblockade im Juni letzten Jahres begründete das Amtsgericht mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit.
Zwar sei der Tatbestand einer Nötigung erfüllt, dennoch sei an der Protestaktion nichts verwerflich gewesen. Drei Frauen und zwei Männer hatten im vergangenen Jahr für mehrere Minuten durch den Protest den morgendlichen Berufsverkehr beeinträchtigt.
Allerdings stehen die DemonstrantInnen bereits erneut wegen Nötigung vor Gericht.
Kurz nach dem Freispruch blockierten elf Frauen und Männer, darunter auch vier der Freigesprochenen, mehr als zwei Stunden eine Hauptverkehrsstraße in Leipzig, um gegen die Folgen der Klimakrise zu protestieren.
Quelle: dpa