Dresden – Über 100 Klagen sind beim Landgericht Dresden infolge des Abgasskandals im Volkswagenkonzern eingetragen. Erstmals wurde nun über Käuferansprüche verhandelt. Das erste Musterverfahren sollte erklären, ob und welche Ansprüche Käufer betroffener Fahrzeuge gegen die Händler und gegen den VW-Konzern haben. Corinna Michaelis fasst das wichtigste zum Verhandlungstag zusammen.
Die Entscheidung zum Klageverfahren wird am 8. November verkündet. In diesem Fall war der VW-Konzern nicht am Verfahren beteiligt, da sich die Klage ausschließlich gegen den Autohändler richtet. Im Fall, dass der VW-Konzern beteiligt ist, kann das Verfahren anders ausgehen. Den übrigen Klägern wird geraten das Verfahren vorerst ruhen zu lassen und die Ergebnisse der Musterverfahren abzuwarten. Nach der Entscheidung, haben sowohl Kläger, als auch Autohändler das Recht Berufung einzulegen.