Mo, 20.03.2023 , 13:35 Uhr

Ex-MDR-Unterhaltungschef zu Bewährungsstrafe wegen Betrugs verurteilt

Leipzig- Rund zwölf Jahre nach seiner Entlassung ist der frühere MDR-Unterhaltungschef Udo Foht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Das Landgericht Leipzig legte dem 72-Jährigen am Freitag Betrug in 13 Fällen und Bestechlichkeit zur Last. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Fernsehmanager Produzenten und Musikmanager seinerzeit immer wieder um Kredite angeblich zur Finanzierung von Fernsehsendungen gebeten hatte, das Geld aber häufig nicht zurückzahlte. Wegen der langen Dauer des Verfahrens gelten drei Monate der Strafe als bereits vollstreckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem Urteil lag ein sogenannter Deal zugrunde. Schon zu Beginn des Prozesses im vorigen September hatten sich die Beteiligten geeinigt, dass sich die Strafe in einem bestimmten Rahmen bewegen soll, wenn der Angeklagte ein glaubhaftes Geständnis ablegt. Foht hatte daraufhin zugegeben, dass er bis zu seiner Entlassung 2011 immer wieder Geldgeber aus dem Showbusiness um Darlehen gebeten hatte. Dabei habe er gewusst, dass er das Geld nicht pünktlich zurückzahlen würde. Er habe es benötigt, um Sendungen im MDR umsetzen zu können.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 72-Jährigen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Er habe keinen Zweifel daran, dass Foht die Geldgeschäfte nicht zu seinem persönlichen Vorteil gemacht habe, sagte der Anklagevertreter in seinem Plädoyer. Er habe sich dann aber in zunehmende Abhängigkeiten verstrickt, aus denen er nicht mehr herauskam. Der Staatsanwalt bescheinigte Foht zudem eine hohe kriminelle Energie. Den Vermögensschaden bezifferte er auf rund 314.000 Euro.

Quelle: dpa