Mi, 07.12.2022 , 13:28 Uhr

Viel weniger Fälle beim Fahren ohne Fahrschein

Fahren ohne Fahrschein - Weniger Ermittlungsverfahren durch 9-Euro Ticket

Sachsen - In Sachsen hat das 9-Euro-Ticket zu einem Rückgang der Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrschein geführt.

Die Staatsanwaltschaften in den Monaten Juni, Juli und August insgesamt 264 neue Verfahren wegen des Verdachts des Erschleichens von Leistungen, wie das Justizministerium mitteilte. In den drei Vergleichsmonaten des Vorjahres seien gut zehnmal so viele Verfahren gewesen. Justizministerin Katja Meier forderte, dass das Fahren ohne Fahrschein so schnell wie möglich entkriminalisiert werden müsse.

«Strafrecht muss ultima ratio sein. Es ist an der Zeit, das Fahren ohne Fahrschein aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Unsere Zahlen zum 9-Euro-Ticket zeigen deutlich, dass durch eine kostengünstige und allgemeine Fahrpreisgestaltung Straftaten der Beförderungserschleichung drastisch reduziert werden», erklärte Meier. Dies führe zu einer Entlastung der Gerichte und letztlich auch der Gefängnisse und spare Kosten für die Allgemeinheit.

Oft könnten Menschen, die eine Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein kassierten, diese gar nicht bezahlen. Dann müssten sie eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis absitzen. Das verursache wiederum Kosten.

Das Ministerium geht für die Jahre 2020 und 2021 von 1,23 und 1,21 Millionen Euro für die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen wegen Leistungserschleichung aus.

«Mit solchen, meist kurzen Freiheitsstrafen ist der Gesellschaft jedoch nicht geholfen, gerade Sozialschwache sind davon besonders betroffen. Wir können unsere Ressourcen besser einsetzen. Deshalb sollte der Bundesjustizminister nun schnell einen Gesetzesentwurf vorlegen, mit dem das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisiert wird», erklärte Meier.

Auf ihrer Herbstkonferenz hatten die Justizministerinnen und Justizminister den Beschluss gefasst, dass Fahren ohne Fahrschein künftig nicht mehr als Straftat gewertet werden soll. Paragraf 265a Absatz 1 des Strafgesetzbuches solle ersatzlos gestrichen werden. (mit dpa)

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