Mi, 27.09.2017 , 10:19 Uhr

Fatih Camii Moschee - Nino K. bleibt in Untersuchungshaft

Dresden – Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Beschluss vom 21. September 2017 die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen Nino K. angeordnet. Ein knappes Jahr nach dem Sprengstoffanschlag auf eine Dresdner Moschee hatte die Generalstaatsanwaltschaft Anklage gegen den Tatverdächtigenerhoben. Der Dresdner soll zudem den Anschlag auf das ICD verübt haben.

Hinsichtlich der drei letztgenannten Handlungen liegt dem Angeschuldigten das Herstellen eines verbotenen und explosionsgefährlichen Gegenstands und unerlaubter Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zur Last. Der Angeschuldigte wurde in dieser Sache am 8. Dezember 2016 festgenommen und befindet sich seit dem 9. Dezember 2016 in Untersuchungshaft.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig,
1. Am 26. September 2016 aus ausländerfeindlichen Motiven vor der Haus-tür der DiTiB Fatih Camii Moschee in Dresden drei von ihm selbst gebaute Rohrbomben sowie mehrere Behälter mit brennbarerer Flüssigkeit abgelegt und mit Hilfe einer Zeitschaltuhr gegen 21.48 Uhr gezündet zu haben.
Der Angeschuldigte wusste, dass sich der Imam der Moschee, dessen Ehe-frau und die beiden minderjährigen Kinder zum Zeitpunkt der Explosion in ihrer Wohnung innerhalb der Moschee befanden. Durch die Explosion wur-de die Hauseingangstür nach innen eingedrückt und die Fassade des Ge-bäudes erheblich beschädigt. Zu schwerwiegenderen Folgen kam es nur deshalb nicht, weil die Spreng- und Brandvorrichtung nicht wie geplant, vollständig gezündet hat.
Dem Angeschuldigten liegt diesbezüglich versuchter Mord, versuchte be-sonders schwere Brandstiftung, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Sachbeschädigung und Herstellen und Führen einer verbotenen Waffe sowie unerlaub-ter Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zur Last.
2. Nachdem der Angeschuldigte den Tatort verlassen hatte, begab er sich zu dem an der Elbe gelegenen Internationalen Congress Centrum Dresden, Am Ostraufer 2, um eine weitere von ihm selbst hergestellte Spreng- und Brandvorrichtung zur Explosion zu bringen. Nachdem er die Spreng- und Brandvorrichtung abgelegt hatte, stellte er die Zeitschaltuhr ein und verließ den Tatort. Gegen 22.05 Uhr detonierte die Spreng- und Brandvorrichtung und beschädigte das ICC erheblich. Dem Angeschuldigten liegt insoweit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Sachbe-schädigung, Herstellen und Umgang mit einem verbotenen und explosionsgefährlichen Gegenstand sowie der unerlaubte Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zur Last.
3. In der Zeit von Mitte September bis 26. September 2016 stellte der Angeschuldigte einen sogenannten „Molotowcocktail“ her, der in der Folge nicht zum Einsatz kam, sondern zu einem späteren Zeitpunkt in die Elbe geworfen wurde.
4. Ebenfalls Mitte bis Ende September 2016 stellte der Angeschuldigte eine weitere Spreng- und Brandvorrichtung her, die zwar funktionsfähig war, jedoch aus unbekann-ten Gründen in der Folge nicht eingesetzt wurde. Auch diese Spreng- und Brandvor-richtung wurde im Zuge der Ermittlungen in der Elbe gefunden.
5. Nach den Anschlägen am 26. September 2016 entschloss sich der Angeschuldigte erneut, Brand- und Sprengstoffanschläge gegen weitere Ziele vorzubereiten und durchzuführen. Hierzu besorgte er sich die erforderlichen Materialien und fügte sie zu einer funktionsfähigen Masse von ca. 4,6 kg Gewicht zusammen. Die Spreng- und Brandvorrichtung lag bei der Hausdurchsuchung am 8. Dezember 2016 in der Woh-nung des Angeschuldigten zum jederzeitigen Abtransport und Einsatz bereit.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Dresden