Chemnitz- Der Sächsische Flüchtlingsrat hat das Hin und Her um ein Bleiberecht für den Vietnamesen Pham Phi Son und seine Familie verurteilt.
Das Gremium sprach am Dienstag von einem «Pingpong zwischen Behörden und Härtefallkommission» auf dem Rücken der Betroffenen. Paula Moser vom Sächsischen Flüchtlingsrat erklärte dieses Schauspiel sei schwer erträglich. Es sei eine Belastung für Herrn Pham Phi Son, seine Frau und seine Tochter, die man sich als nichtbetroffene Person schwer vorstellen könne. Moser zufolge hat die Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz in einem Gespräch mit der Familie und ihrer Anwältin deutlich gemacht, keinen Aufenthaltstitel erteilen zu wollen und auf einen dritten Gang zur sächsischen Härtefallkommission verwiesen. Die Ausländerbehörde habe zugesagt, die Familie bis Anfang Mai zu dulden. Bis dahin sollen die Eltern Sprachprüfungen ablegen und an einer Entfristung ihrer Arbeitsverträge arbeiten. Diese Kriterien sollen dann als neue Gründe für einen Härtefallantrag dienen. Die Härtefallkommission müsse nun ihrem Namen Rechnung tragen. Innenminister Armin Schuster (CDU) habe zugesagt, in der Kommission eine Lösung für die Familie zu finden. Die Kommission hatte den Fall schon zwei Mal abgelehnt. Der Fall von Familie Pham sorgt seit Monaten für Aufsehen. Eine Online-Petition gegen ihre Abschiebung wurde im Internet von rund 100.000 Menschen unterzeichnet. Auch überregionale Medien berichteten über das Schicksal. Pham war 1987 als Vertragsarbeiter in die DDR gekommen und hatte später ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten. Da er von Dezember 2015 bis Oktober 2016 und damit länger als erlaubt wieder in seiner alten Heimat war, verlor er das Bleiberecht. Seine Rückkehr wurde als unerlaubte Einreise gewertet. Am Montag hatte Pham Phi Son vor dem Amtsgericht Chemnitz einen Erfolg errungen. Das Gericht stellte ein Strafverfahren wegen der unerlaubten Einreise gegen eine Geldauflage von 300 Euro ein.
Quelle: dpa