Sachsen- Die Förderrichtlinie Speicher wird im Jahr 2022 fortgesetzt. Dabei liegt der Fokus weiterhin auf Investitionen in größere Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Verbindung mit Photovoltaikanlagen.
Damit solle der Eigenverbrauch von klimafreundlicher Solarenergie unterstützt werden. Ab dem 14. Februar 2022 können Förderanträge über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank gestellt werden. Die Förderhöhe umfasst bei konventionellen Stromspeichern einen Sockelbetrag von 500 Euro zuzüglich eines Leistungsbetrages von 200 Euro pro Kilowattstunde Nutzkapazität. Für die mit dem Stromspeicher verknüpfte Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beträgt die Zuwendung 400 Euro pro Wechselstrom-Ladepunkt und 1.500 Euro pro Gleichstrom-Ladepunkt. Antragsformulare und weitere Informationen finden sie unter www.sab.sachsen.de