Sachsen- Schulträger und Träger von Kindertageseinrichtungen können Fördermittel für mobile Luftfilter beantragen, das geht aus einer Richtlinie des Kabinetts von gestern hervor.
In Sachsen ist eine Förderrichtlinie für mobile Luftreiniger beschlossen worden. Demnach können Schulträger und Träger von Kindertageseinrichtungen für die Beschaffung von mobilen Luftreinigern Fördermittel beantragen. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent, wobei die Höhe der Zuwendung auf 3.000 Euro je Gerät begrenzt ist. Gefördert wird der Einsatz solcher Filter nur für Räume mit eingeschränkten Lüftungsmöglichkeiten. Maßgeblich sind hier die vom Umweltbundesamt definierten Kategorien von Räumen. Anträge können noch bis zum 25. November 2021 gestellt werden.
Mit dieser Förderrichtlinie wird ein bundesweites Programm umgesetzt. Insgesamt stellt der Bund 200 Millionen Euro für die Anschaffung der Geräte bereit. Für Sachsen stehen davon etwa zehn Millionen Euro zur Verfügung. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten, das Land weitere 25 Prozent.
In mehrfachen Stellungnahmen hatte das Umweltbundesamt zuvor einen flächendeckenden Einsatz von mobilen Luftfiltern nicht für sinnvoll erachtet. Luftfilter dürften zudem das regelmäßige Lüften nicht ersetzen. Sinnvoll sei der Einsatz daher lediglich in Räumen, die schlecht gelüftet werden könnten.
Weitere Informationen zum Einsatz von mobilen Luftfiltern und der Einschätzung des Umweltbundesamtes gibt es im Blog des Kultusministeriums: www.bildung.sachsen.de/blog