Dresden - Im Dezember 2020 hat der Stadtrat der sächsischen Landeshauptstadt seinen Doppelhaushalt beschlossen. Sehr zum Unmut der Freien Wähler. Diese haben sich jetzt sogar an das Landgericht Sachsen gewandt.
Die Beschließung des Doppelhaushaltes 2021/22 für Dresden fiel für die Freien Wähler unzufrieden aus. Nun haben sie sogar Klage gegen den Oberbürgermeister beim Landgericht eingereicht. Bereits in der Stadtratssitzung vom 17. Dezember 2020 äußerten die Freien Wähler ihren Unmut über fehlende Informationen, die sie von der Verwaltung nicht bekommen haben. Eine sachkundige Entscheidung war den Freien Wählern daher aus ihrer Sicht nicht möglich, weswegen sie im Dezember für den Hauhsalt mit NEIN abstimmten. Damit wollen sie es aber nicht bewenden lassen. Finanzminister Peter Lames sieht die Vorwürfe als unbegründet. Seiner Meinung nach fand keine Benachteiligung der Freien Wähler statt. Den beschlossenen Doppelhaushalt wird die Klage indes nicht mehr gefährden, dem sind sich auch die Freien Wähler bewusst. Ihnen geht es vorwiegend um eine zukünftig faire Gleichbehandlung.