Chemnitz- Ein Justizbeamter ist am Mittwoch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Inhaftierten im Chemnitzer Gefängnis freigesprochen worden. Die Tatvorwürfe seien nicht nachzuweisen gewesen, begründete der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Chemnitz die Entscheidung.
Zuvor hatte das angebliche Opfer seine belastende Aussage zurückgezogen. Laut Anklage hatte der 53-Jährige im März 2022 die Gefangene aufgefordert, sich zu entkleiden und Oralsex mit ihm zu haben.
Zwischen dem Angeklagten und ihr habe sich im Verlauf der Haft eine freundschaftliche Beziehung entwickelt, sagte die 52-Jährige am Mittwoch im Zeugenstand. Mit der Zeit hätten sie sich über WhatsApp intimere Nachrichten geschrieben. Mehr als eine einmalige Umarmung und einen Wangenkuss habe es aber nie gegeben. «Mehr ist da nicht gewesen.»
Sie habe sich von zwei Sicherheitsbediensteten unter Druck gesetzt gefühlt. Diese hatten von Gerüchten über eine angebliche Beziehung des Angeklagten mit der Inhaftierten gehört. Aus Angst, die wenige Wochen später anstehende Haftentlassung zu gefährden, habe sie die belastende Aussage gemacht, betonte die 52-Jährige. «Ich hatte das Gefühl, dass die Bediensteten mehr hören wollten und ich hatte Angst, dass mir sonst Vergünstigungen gestrichen werden.»
Das Gericht glaubte der Frau. «Erst als sie auf freiem Fuß, also in Sicherheit war, hat sie ihre Aussage korrigiert», betonte Richter Kaiser. Dass sie ihre vorherigen Angaben unter Druck und Angst gemacht hatte, sei nachvollziehbar.
Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft hatten einen Freispruch beantragt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Rechtsanwalt des Angeklagten forderte im Anschluss an die Verhandlung, dass nun das Verhalten der beiden Sicherheitsleute aufgeklärt werden müsse. Schließlich seien die Folgen für seinen seit dem Vorwurf suspendierten Mandanten erheblich gewesen.
(dpa)