Mo, 15.05.2023 , 14:45 Uhr

Vermüllte Wohnungen, alte Autos, Ruinen

Freistaat erbt so viele Nachlässe wie nie

Sachsen - Der Freistaat Sachsen macht jährlich gut 1.000 Erbschaften.

2022 gab es so viele Neuzugänge wie noch nie in einem Jahr und die bisher höchsten Einnahmen, wie Martin Oberacher, Leiter des Geschäftsbereichs Zentrales Flächenmanagement (ZFM) im Staatsbetrieb, sagte. Lukrativ sei das nur selten, per Gesetz fielen vielmehr überschuldete Nachlässe oder solche an das Land, die gerade mal zur Begleichung der Gläubigerforderungen ausreichten.

Oberacher betont, dass das ZFM stets bemüht sei innerhalb der Nachlassabwicklungen die "schwarze Null" zu halten und bestenfalls Erlöse dafür zu erzielen, mit Fachkunde und Routine. 2022 stellten die Nachlassgerichte in 1.193 Fällen den Fiskus als Erben fest, das waren 847 mehr als im Jahr zuvor. Der Bestand ging um 384 auf 3.483 unfreiwillige Nachlässe zurück, 1.615 Fiskalerbschaften wurden abgeschlossen - 115 mehr als 2021. Dabei konnten 7,5 Millionen Euro aus Fiskalerbschaften erzielt werden, für deren Abwicklung gab der Freistaat 2,6 Millionen Euro aus, unter anderem auch für die Unterhaltung und Sicherung geerbter Immobilien. Dazu kamen Personal- und Sachkosten von insgesamt 1,9 Millionen Euro. Damit verblieb am Jahresende ein Überschuss von 2,9 Millionen Euro.

 

Die Behörde rechnet damit, dass sich das Problem verschärft, denn die gestiegenen Baukosten und Baukreditzinsen werden sich sicherlich ebenso negativ auf das Geschäft mit sanierungsbedürftigen Immobilien auswirken wie die künftig zu erwartende Regelung, so der Leiter des Geschäftsbereichs.

Wenn Angehörige einen Nachlass ausschlagen oder sich kein Erbe findet, fällt der Nachlass per Gesetz an den Staat, der alles vom Hausrat bis zu Gebäuden übernimmt. Autos, Schmuck, Fernseher und anderes werden bestenfalls über Auktionshäuser und Nachlassverwerter angeboten. Melden sich binnen 30 Jahren nach dem Tod des Erblassers doch noch Erben, ist der Staat die Sachen sowie den Erlös wieder los – so wie im vergangenen Jahr ein Grundstück und das Geld vom Verkauf eines weiteren. (mit dpa)