So, 11.09.2022 , 08:45 Uhr

Fördermittel zur Schadensbeseitigung und zum Wiederaufbau

Frist für Förderanträge läuft aus - Starkregenereignis im Juli 2021

Sachsen - Die Frist für Förderanträge mit Blick auf das Starkregen- und Hochwasserereignisses im Juli 2021 endet zum 30. September. 

Im vergangenen Jahr verursachten die Wetterereignisse in Teilen Sachsens erhebliche Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen und Gegenständen. Privathaushalte und Unternehmen sowie die öffentliche Infrastruktur waren betroffen. Zur Unterstützung bei der Schadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau stellt der Bund über den Freistaat Sachsen Fördermittel zur Verfügung. 

Am 30. September 2022 endet die Frist für die Antragstellung auf finanzielle Hilfen für Unternehmen, Private, Vereine und Kirchen. Das teilte das Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit. Bis zu diesem Datum können noch Anträge auf Unterstützung bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) gestellt werden. Betroffene Unternehmen und Privathaushalte erhalten einen Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Das aktuelle Antragsvolumen beläuft sich mit Stand Ende August auf derzeit rund drei Millionen Euro.

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