Sachsen-Das Wetter der vergangenen Tage hat an vielen Häusern Eiszapfen wachsen lassen. Schön anzusehen, aber eben auch gefährlich. Darum sind Hausbesitzer verpflichtet, Eiszapfen vom Haus zu entfernen.
Wenn dies nicht möglich ist, muss der betroffene Bereich abgesperrt werden. Wird dies unterlassen, haftet der Hausbesitzer für entstandene Schäden. In Mietwohnungen ist die Beseitigung von Eis und Schnee Aufgabe des Vermieters. Generell sollte man als Fußgänger allerdings gefährliche Schnee und Eisüberhänge beachten und nach Möglichkeit umgehen.