Do, 11.08.2022 , 11:35 Uhr

Gefängnisreform für bessere Haftbedingungen in Planung

Sachsen - Der Freistaat plant eine Gefängnisreform mit der auch der offene Vollzug und die Resozialisierung gestärkt werden sollen. Wie das Justizministerium mitteilte, setze man mit der Änderung des sächsischen Vollzugsgesetzes Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um.

Auch sollten Erfahrungen aus der Corona-Pandemie einfließen. Zuerst hatte die «Leipziger Volkszeitung» am Mittwoch über die Pläne berichtet.

Das Ziel sei es, langfristig das Risiko erneuter Straffälligkeit zu senken und so die Sicherheit zu stärken, sagte Justizministerin Katja Meier der Deutschen Presse-Agentur. Dafür werde ein moderner Vollzug gestaltet, der die Menschlichkeit und Behandlungsorientierung nicht vergisst. Das seien die entscheidenden Faktoren für den Resozialiserungserfolg, sagte Meier weiter.

Bereits vor der Corona-Pandemie sei deutlich geworden, dass auch ein kontrollierter Zugriff der Gefangenen auf das Internet erforderlich sei bei der Angleichung der Lebensverhältnisse im Vollzug an die in Freiheit, so Meiers Sprecherin Anna Gürtler.

Die Pandemie habe diesen Bedarf noch mal ein gutes Stück deutlicher gemacht. Die Beschränkung von Besuchen sei für die Gefangenen und ihre Familien besonders gravierend gewesen. Das sei gerade für Eltern und Kinder eine große Belastung. Digitale Maßnahmen wir Videotelefonie sollen stärker in den Vollzug integriert werden, hieß es. Gedacht sei an einen familienorientierten Vollzug inklusive spezieller Angebote für Kinder von Straffälligen sowie Langzeitbesuche.

Weitere Änderungsvorhaben zielen nach Ministeriumsangaben auf eine stärkere Beteiligung Gefangener an der Vollzugsgestaltung und die Achtung ihrer verfassungsmäßigen Rechte bei der Unterbringung und während der Haftdurchführung. Zudem seien weitere Regelungen zur Erhöhung der Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten (JVA) insgesamt beabsichtigt. Nach dem Zeitplan des Justizministeriums soll der Gesetzentwurf im ersten Quartal 2023 an den Landtag überwiesen werden. Das Gesetz könnte dann im zweiten oder dritten Quartal in Kraft treten.

Mit Stichtag 10. August insgesamt 2901 Personen in den sächsischen Gefängnissen untergebracht, 251 Frauen und 2650 Männer. Damit waren die JVA zu 77,3 Prozent ausgelastet. (mit dpa)