Chemnitz – Bei einem toten Wildvogel in der Nähe von Flöha ist das gefährliche Virus nachgewiesen worden. Auch Teile von Chemnitz zählen zu den eingerichteten Sperr- und Beobachtungsbezirken.
Durch virologische Untersuchung des Bundesforschungsinstitutes für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut, FLI) vom 26. Januar wurde bei einem im Ortsteil Plaue der Gemeinde Flöha am 22. Januar 2017 geborgenen toten Reiher das hochpathogene aviäre Influenza-A-Virus des Subtyps H5 nachgewiesen. Die Subtypisierung auf NA ist noch nicht abgeschlossen. Daraufhin hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Mittelsachsen den Ausbruch der Geflügelpest bei diesem Wildvogel amtlich festgestellt.
Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet, welche entsprechend der Geflügelpestverordnung ausgerufen wurden, erstrecken sich auch auf das Stadtgebiet von Chemnitz.
Demnach wird der Orsteil Euba als Sperrbezirk eingeordnet. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich aber auf zahlreiche Stadtteile von Chemnitz: Ebersdorf, Hilbersdorf, Sonnenberg, Gablenz, Bernsdorf, Reichenhain, Adelsberg, Erfenschlag, Einsiedel, Kleinolbersdorf-Altenhain und Euba.
Jeder, der in den Sperr- und Beobachtungsgebieten Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) hält, hat dies unverzüglich unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Art und Anzahl des Geflügels, der Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Art beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz (LÜVA Chemnitz) anzuzeigen, soweit dies noch nicht erfolgt ist.
Bei Rückfragen können Sie sich gern an das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz wenden (Tel. 0371 488-3901).
(Quelle Stadt Chemnitz)