Dresden – Das DFB-Sportgericht verurteilt Dynamo Dresden wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger zu einer Gesamtgeldstrafe von 20.000 Euro.
Folgendes Fehlverhalten fließt in die Strafe ein:
– Zünden mehrerer Rauchkörper im Gästeblock sowie Werfens eines Rauchkörpers aufs Spielfeld mit daraus resultierender zweiminütiger Spielunterbrechung beim Auswärtsspiel in Darmstadt (24.09.2017).
– Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen im Gästeblock beim Auswärtsspiel in Heidenheim (01.10.2017).
– Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen („Funkenregen“) beim Heimspiel gegen Kaiserslautern (20.11.2017).
– Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen 15 Minuten nach Abpfiff der Partie beim Heimspiel gegen den
FC Erzgebirge (03.12.2017).
Der SG Dynamo Dresden wird nachgelassen, bis zu 6.000 Euro der Gesamtgeldstrafe für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.
Die SGD hat dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses am Montag zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.