Dresden - Die Untere Forstbehörde macht auf die zunehmende Verschmutzung des Waldes aufmerksam und ruft zur Mithilfe bei der Erhaltung der natürlichen Umgebung auf. Immer wieder werden Abfälle wie Autoreifen, Plastikplanen, Gartenabfälle und sogar Hausmüll illegal im Wald entsorgt.
Diese Praktiken gefährden nicht nur die Waldlandschaft, sondern auch ihre Bewohner. Zusätzlich beobachten Forstarbeiter, dass Grünschnitt aus privaten Gärten im Wald landet, was zu unerwünschtem Pflanzenwachstum führen kann.
Besonders betroffen sind Bereiche an Waldrändern und Bebauungsgrenzen, die leicht zugänglich sind. Diese Abfälle müssen dann von der Stadtreinigung aufwendig entfernt werden, was Kosten verursacht, die letztlich von allen getragen werden. Unerlaubte Abfallentsorgung im Wald kann mit erheblichen Geldbußen von bis zu 2.500 Euro geahndet werden. Doch anstatt solche Strafen zu riskieren, sollten alle ein Bewusstsein für die Erhaltung des Waldes entwickeln.
Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, den Wald sauber zu halten. Gemäß § 11 des Sächsischen Waldgesetzes (SächsWaldG) ist es Pflicht, den Wald und seine Lebensgemeinschaft zu schützen und nicht zu gefährden. Abfälle gehören ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter oder Wertstoffhöfe. Informationen zur Abfallentsorgung sind auf der Website der Stadt Dresden zu finden.