Leipzig - "Soziale Erhaltungssatzung" oder Milieuschutzsatzung, egal wie man es nennt, das Thema sorgt für Kontroversen. Mit dieser Satzung sollen bestimmte Sanierungen bei Mietwohnungen reguliert werden, um einen zu starken Mietanstieg zu verhindern.
Verboten wären dann beispielsweise eine Grundrissänderung, eine Videosprechanlage oder große Balkone.
Die Stadt hat nach ersten Untersuchungen mehrere Areale ins Auge gefasst. Dorothee Dubrau vom Dezernat Stadtentwicklung und Bau, weiss welche Kritierien für die Satzung entscheident sind: "Es gibt zwei Kategorien. Unter die erste fallen Gebäude die schon mal saniert wurden und bereits den Standards entsprechen und unter die zweite fallen Gebäude bei denen noch ein großer Erneuerungsbedarf herrscht"
Demnach betroffen sind der Leipziger Osten, Alt-West, das Wald- und das Bachstraßenviertel sowie Teilbereiche von Gohlis und Eutritzsch. Diese Gebiete kommen für die "soziale Erhaltungssatzung" in Frage und müssten in zweiter Instanz noch näher untersucht werden.
Mit dieser Satzung soll die so genannte Gentrifizierung reguliert werden. Steffen Foede von der Wohnungsgenossenschaft UNITAS sieht diese Maßnahme kritisch und sieht die Milieuschutzsatzung nicht als richtigen Weg, um bezahlbaren, den Ansprüchen genügenden Wohnraum zu schaffen.
Baubürgermeisterin Dubrau sieht hingegen keine Gefahr in einer zu starken Regulierung von Sanierungen und Ausbau. Doch die Verunsicherung bei der Wohnungswirtschaft bleibt und geplante Baumaßnahmen geraten laut Foede ins Wanken.
Noch ist die "soziale Erhaltungssatzung" nicht durch. Erst muss der Stadtrat noch seinen Segen geben und die Maßnahmen behördlich umgesetzt werden. Bis sie zum Tragen kommen könnte, ist es also noch ein langer, unsicherer, bürokratischer Weg.