Fr, 24.03.2023 , 14:53 Uhr

Auch die OB-Wahl in Zittau müsse nicht wiederholt werden

Gericht: OB-Wahl in Dresden korrekt gelaufen

Dresden - Die Oberbürgermeisterwahlen aus dem Jahr 2022 in Dresden und in Zittau müssen nicht wiederholt werden. Die gewählten Oberbürgermeister bleiben im Amt. 

Das geht aus insgesamt vier Urteilen der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden hervor, wie dieses am Freitag mitteilte. In drei Verfahren klagten Bürger gegen die OB-Wahl vom Juli 2022 in der Landeshauptstadt Dresden. Einige Kläger waren gegen die Zulassung des erfolgreichen Kandidaten und Amtsinhabers Dirk Hilbert zur Wahl im zweiten Wahlgang, während andere die verspätete Versendung von Briefwahlunterlagen monierten. Obwohl das Gericht in einigen Fällen Fehler in der Wahlaufstellung des Kandidaten Hilbert feststellte, waren die aufgetretenen Unregelmäßigkeiten nicht schwerwiegend genug, um die Wahl für ungültig zu erklären. Obwohl es in einigen Fällen zu einer verspäteten Versendung von Wahlunterlagen gekommen war, hatten diese Verstöße keinen Einfluss auf das Wahlergebnis. Einige der vorgebrachten Einwände wurden als unzureichend substantiiert oder verspätet abgelehnt.