Fr, 01.09.2017 , 16:30 Uhr

Gericht stoppt Sonntagsöffnungen in Leipzig

Leipzig – das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) auf Antrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Verordnung der Stadt Leipzig zu Sonntagsöffnungen im Jahr 2017 weitgehend für unwirksam erklärt.

Die Stadt Leipzig hatte per Verordnung festgelegt, dass an vier Sonntagen im Jahr die Geschäfte im gesamten Stadtgebiet geöffnet sein dürfen. Konkret handelte es sich um die Sonntage an den „Leipziger Markttagen“, während des „Dokumentarfilmfestivals“ und während des „Leipziger Weihnachtsmarktes“. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat diese Sonntagsöffnungen am 1. September für unwirksam erklärt. Als Grund für die Entscheidung nannte das OVG, dass „diese Anlässe nicht prägend für das gesamte Stadtgebiet seien.“ Das träfe vor allem auf die Stadtgebiete zu, die weiter von der Innenstadt entfernt seien.

Nach der Entscheidung des OVG will die Stadt zunächst die schriftliche begründung des Gerichts abwarten. Erst nach eingehender Prüfung wird sie über mögliche Rechtsmittel entscheiden.