Di, 28.03.2023 , 17:00 Uhr

Das Kabinett hat einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht

Gesetz zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst

Sachsen - Sachsen plant, den öffentlichen Dienst besser vor Extremisten in den eigenen Reihen zu schützen. Am Dienstag hat das Kabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Verfassungstreue im öffentlichen Dienst stärken und dienstrechtliche Vorschriften ändern soll.

Innenminister Armin Schuster (CDU) betonte, dass es für Verfassungsfeinde im Staatsdienst keinen Platz gibt. Das Ziel sei es, Verfassungsfeinde bereits vor der Einstellung auszuschließen und denjenigen, die bereits im Staatsdienst sind, das Leben so schwer wie möglich zu machen.

Justizministerin Katja Meier (Grüne) erklärte, dass die aktuellen Entwicklungen gezeigt haben, dass die bestehenden rechtlichen Instrumente nicht ausreichen, um konsequent gegen Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst vorzugehen. Die vorgeschlagenen Reformen im Disziplinarrecht sollen den öffentlichen Dienst und die Justiz widerstandsfähiger gegen Extremisten machen.

Zu den Maßnahmen gehört eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz für alle Polizisten und Justizvollzugsbeamten, bevor sie in ein Beamtenverhältnis übernommen werden. Dies ist Teil des Konzepts der sächsischen Regierung gegen Rechtsextremismus. Meier betonte, dass es darum gehe, eine Unterwanderung in diesem Bereich zu verhindern.

Meier hielt es für notwendig, da die Kolleginnen und Kollegen in den Justizvollzugsanstalten eine hohe Verantwortung mit Blick auf die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols in einem grundrechtssensiblen Bereich ausüben.

Schuster und Meier waren unterschiedlicher Meinung darüber, ob der Verfassungstreuecheck auch für Beamte anderer Bereiche gelten sollte. Während Schuster dies befürwortete, hielt Meier dies nicht für notwendig und erinnerte an den Radikalenerlass von 1972. (mit dpa)