Berlin- Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche das sogenannte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet: eine Reform für die gesetzlichen Krankenversicherungen.
Im kommenden Jahr droht den gesetzlichen Krankenversicherungen ein Finanzloch von 17 Milliarden Euro. Dieses Minus will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit einem neuen Spar-Gesetz ausgleichen, dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Vereinfacht gesagt ist das eine Finanzreform der gesetzlichen Krankenkassen. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen sich in zwei Stufen anteilig mit einem Solidarausgleich an der Stabilisierung der Beitragssätze beteiligen. Dazu werden die Liquiditätsreserven weiter abgeschmolzen. Zugleich soll die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert werden. Dadurch sollen Mittel frei werden für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen. Doch nicht nur die Krankenkassen betrifft das Gesetz. Auch Ärzte und Apotheker müssen mit diesem Gesetz Abstriche machen. Manch Apotheker sprach sogar von einem „schwarzen Tag für die Apotheken in Deutschland“. Die Kunden betrifft das Gesetz in erster Linie bei den Versichertenbeiträgen, da diese im kommenden Jahr angehoben werden. Ab 1. Januar 2023 steigt der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung um 0,3 Prozent 1,6 Prozent. Und die Beitragsbemessungsgrenze wird auf 59.850 Euro angehoben. Das bedeutet, dass auf gesetzlich versicherte Arbeitnehmer Zusatzkosten von bis zu 233 Euro pro Jahr dazukommen. Und das zu der eh schon angespannten Inflationszeit. Leistungskürzungen soll es jedoch nicht geben.