Sachsen- Wegen geschwärzter Unterlagen zum Tagebau Nochten will die Umweltvereinigung Grüne Liga in Cottbus gerichtlich gegen das Sächsische Oberbergamt vorgehen.
Weil die Unterlagen so umfangreich geschwärzt seien, könne die Öffentlichkeit das Handeln der Behörde nicht mehr kontrollieren, teilte die Grüne Liga am Mittwoch mit. Dem zuständigen Verwaltungsgericht Chemnitz zufolge sei die Klage bislang noch nicht eingegangen. Erfahrungsgemäß könne dies eine Weile dauern, hieß es. Nach Angaben der Grünen Liga wird die Klage unter anderem von der Internetplattform «FragDenStaat» unterstützt. «Leag und Oberbergamt haben offenbar viel vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Sie schwärzen Umweltinformationen seitenweise mit Verweis auf Betriebsgeheimnisse oder Urheberrechte», sagte René Schuster von der Grünen Liga. Das europarechtlich garantierte Recht der Öffentlichkeit auf Einsicht in Umweltinformationen werde so systematisch ausgehöhlt. Das Oberbergamt habe nicht selbst geprüft, welche Passagen geschwärzt werden müssen. Stattdessen soll dies komplett dem Kohleunternehmen Leag überlassen worden sein. Das belege ein Schriftwechsel zwischen der Behörde und der Leag. Der Grünen Liga zufolge ist dieses Vorgehen rechtswidrig. Der Kohlekonzern Leag will den Braunkohletagebau Nochten noch bis 2038 betreiben, benötigt dazu aber noch mehrere weitere Zulassungsentscheidungen des Oberbergamtes. Die Cottbuser Umweltgruppe hatte bereits 2021 einen Antrag auf Zugang zu den Genehmigungsunterlagen beim Sächsischen Oberbergamt gestellt. Nach Angaben der Umweltgruppe äußerte sich die Behörde zu den Vorwürfen allerdings erst, als die Umweltgruppe eine Untätigkeitsklage erhob. Schließlich soll das Oberbergamt ihnen weiterreichend geschwärzte Dokumente übersandt haben. Das Oberbergamt teilte auf Anfrage mit, dass es sich an die gesetzlichen Vorgaben des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes gehalten habe. Demnach lag die teilweise Schwärzung des Einsichtsbegehrens zum einen darin begründet, dass in den Unterlagen teilweise keine Umweltinformationen enthalten waren. Allerdings sei der Anspruch laut Gesetz nur auf Umweltinformationen gerichtet. Zudem sollen die Unterlagen auch personenbezogene Daten, Urheberrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und schutzwürdige infrastruktursensible Daten enthalten haben. (dpa)