Dresden - Im Streit um Schadensersatz nach dem Einbruch ins Grüne Gewölbe verhandelt das Landgericht Dresden über eine Klage des Freistaats Sachsen gegen die Sicherheitsfirma der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden.
Ein Jahr nach dem ersten Strafprozess im Fall des Einbruchs ins Dresdner Grüne Gewölbe verhandelt das Landgericht über Schadenersatzforderungen. Der Freistaat Sachsen fordert von der Sicherheitsfirma der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) rund 15 Millionen Euro plus 300.000 Euro für Reparaturen am Museum. Die Klage basiert auf Vorwürfen gegen vier Wachleute bezüglich des spektakulären Einbruchs, obwohl keine konkreten Pflichtverletzungen nachgewiesen werden konnten.
Der Juwelendiebstahl im November 2019 war einer der größten in Deutschland, bei dem Schmuck im Wert von 116,8 Millionen Euro gestohlen wurde. Die Richter hatten einen Schadenersatzanspruch des Freistaates bestätigt, jedoch keine konkrete Summe festgelegt.