Dresden - Der spektakuläre Kunstdiebstahl im Dresdner Grünen Gewölbe im Jahr 2019 sorgte weltweit für Schlagzeilen. Nun müssen zwei der verurteilten Täter ihre restlichen Haftstrafen antreten, nachdem sie durch eine gerichtliche Absprache vorübergehend auf freiem Fuß waren.
Ein 28-jähriger und ein 30-jähriger Mann wurden von der Dresdner Staatsanwaltschaft dazu aufgefordert, sich bis zum 19. August in Haft zu begeben. Beide Täter waren zuvor zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren und zehn Monaten beziehungsweise sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Ihnen werden 911 Tage Untersuchungshaft angerechnet. Nach ihrer erneuten Inhaftierung sollen sie gemäß dem Berliner Vollzugsplan in den offenen Vollzug überführt werden.
Ein dritter Verurteilter, ein 25-jähriger Mann, muss noch auf die Einleitung seiner Reststrafenverbüßung warten. Seine Akten sind erst kürzlich beim zuständigen Gericht eingetroffen und werden nun einem Richter vorgelegt.
Ein weiterer verurteilter 27-Jähriger, der derzeit in anderer Sache in Strafhaft ist, soll ebenfalls seine Strafe verbüßen, sobald ein Aufnahmeersuchen der Dresdner Staatsanwaltschaft bewilligt wird. Ein 25-jähriger Komplize, der sich derzeit in Jugendstrafhaft befindet, soll laut Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten in die Erwachsenenstrafhaft überführt werden, was bisher jedoch noch nicht umgesetzt wurde.
Der Einbruch in das Grüne Gewölbe, eine der berühmtesten Schatzkammern Deutschlands, fand am 25. November 2019 statt. Die Täter erbeuteten 21 wertvolle Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten Schäden in Millionenhöhe. Teil ihrer Fluchtstrategie war das Anzünden eines Fluchtwagens in der Tiefgarage eines Wohnhauses.
Im Mai 2023 verurteilte das Landgericht Dresden fünf junge Männer aus dem berüchtigten Berliner Remmo-Clan zu mehrjährigen Haftstrafen. Die Urteile sind inzwischen rechtskräftig. Durch eine Absprache mit dem Gericht wurden die Haftbefehle gegen vier der Verurteilten unter Auflagen außer Vollzug gesetzt, nachdem ein Großteil der Beute zurückgegeben wurde. Ein fünfter Täter blieb in Haft, da er der Vereinbarung nicht zustimmte. Ein sechster Angeklagter, ein Cousin der anderen, wurde freigesprochen. (mit dpa)