Fr, 28.07.2023 , 09:23 Uhr

Grundsteuererklärungen in Sachsen - Fast vollständige Abgabe trotz Fristüberschreitung

Sachsen - Knapp ein halbes Jahr nach Ablauf der Frist wurden in Sachsen etwa 94 Prozent der fälligen Grundsteuererklärungen abgegeben, wie das Finanzministerium auf Anfrage bestätigte.

Es fehlen also noch ungefähr sechs Prozent der erwarteten Erklärungen. Ein Sprecher des Finanzministeriums betonte jedoch, dass auch weiterhin fortlaufend Erklärungen eingereicht werden.

Ab dem Jahr 2025 soll eine neue Grundsteuerberechnung in Kraft treten. Dazu müssen knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, basierend auf den Angaben, die alle Eigentümer einreichen müssen. Die Abgabefrist für diese Angaben endete am 31. Januar.

Bisher haben die sächsischen Finanzämter bereits etwa 63 Prozent der anstehenden Fälle bearbeitet und entsprechende Bescheide erstellt, so das Finanzministerium. Es ist jedoch noch nicht möglich zu sagen, ob die neuen Grundsteuerwerte und -messbeträge zu höheren Steuern führen werden. Die endgültige Höhe der Grundsteuer ab 2025 hängt auch von den Hebesätzen der jeweiligen Gemeinden ab, die im kommenden Jahr festgelegt werden sollen.

Falls die Erklärung weiterhin nicht eingereicht wird, wird ein Schätzungsbescheid erlassen. Allerdings entbindet die Schätzung den Steuerpflichtigen nicht von seiner Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Die Finanzämter sind dazu angehalten, den Grundsteuerwert so realitätsnah wie möglich unter Berücksichtigung vorhandener Unterlagen zu schätzen. Bei zu schätzenden Umständen, wie beispielsweise der Wohnfläche, kann das Finanzamt jedoch zuungunsten des Steuerpflichtigen entscheiden.

Es wird betont, dass etwaige Unsicherheiten bei der Schätzung zu Lasten der Eigentümer gehen. Eine Schätzung sollte daher unbedingt vermieden werden. Zusätzlich behält sich das Finanzministerium das Recht vor, im Einzelfall Verspätungszuschläge festzusetzen, wenn die Frist zur Abgabe der Steuererklärung nicht eingehalten wurde. Diese Zuschläge betragen 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung und werden vom zuständigen Finanzamt entschieden. (mit dpa)