Chemnitz- Am Montag wurde der 65-jährige Willi B. vor dem Amtsgericht Chemnitz zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.
Ihm wird zur Last gelegt, dass er im Sommer 2018 mehrere Bombendrohanrufe von einer Telefonzelle aus getätigt hat, die jeweils zur Räumung der Innenstadt geführt haben. Auch die Räumung des Weindorfs im August geht auf das Konto des 65-Jährigen. Da er während seiner Taten meist betrunken war, ordnete das Gericht zusätzlich zur Haftstrafe eine Entziehungskur für mindestens zwei Jahre an. Wird diese bestanden, könnte sein letztes Haftjahr zur Bewährung ausgesetzt werden. Ob der Täter für die Folgen seiner sechs Bombendrohungen zahlen muss, ist aktuell noch unklar.
Allein die Ausfälle auf dem Weindorf betragen 30.000 Euro.