Di, 22.01.2019 , 14:34 Uhr

Hardy G. muss sich vor Gericht verantworten

Zwickau – Die Staatsanwaltschaft Zwickau hat Anklage wegen mehreren Straftatbeständen gegen Hardy G. am Schöffengericht des Amtsgerichts Zwickau erhoben.

Gegen den 30-jährigen Mann aus Hartmannsdorf besteht der dringende Tatverdacht der Nachstellung in Tateinheit mit Bedrohung, vorsätzlichem unerlaubten Führen einer Schusswaffe, Privatwohnungseinbruchdiebstahl mit Waffen in 2 Fällen, Sachbeschädigung in 2 Fällen, gefährlicher Körperverletzung, Datenveränderung, Vorbereitung zum Ausspähen von Daten und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz in Tatmehrheit mit vorsätzlichem Besitz einer verbotenen Waffe sowie Hausfriedensbruch.

Dem Angeschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, seiner ehemaligen Lebensgefährtin im Zeitraum von März 2018 bis zum 10. April 2018 fast täglich Nachrichten geschickt zu haben, um sie als Partnerin zurückzugewinnen. Außerdem soll er sich eine Langwaffe nebst Munition verschafft haben, obwohl er keine Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe hatte. Darüber hinaus soll der Angeschuldigte in der Nacht vom 9. zum 10. Juni 2018 in das Wohnhaus seiner ehemaligen Lebensgefährtin und ihrer Eltern in Limbach-Oberfrohna eingedrungen sein und sich darin bis zum Morgen des 10. Juni aufgehalten haben. Dabei beschädigte er ein Handy und entwendete verschiedene Gegenstände sowie Bargeld.

Daraufhin tauchte Hardy G. unter und löste eine großangelegte Fahndung der Polizei aus. Erst am 20. Juli 2018 wurde der 30-Jährige in einem Hotelzimmer in Frankfurt am Main von Polizeibeamten festgestellt. Nach kurzzeitiger Gewahrsamnahme wurde er aber wieder auf freien Fuß gesetzt.

Laut Staatsanwaltschaft Zwickau befindet er sich seit dem 23. Dezember in Untersuchungshaft.

Quelle: Amtsgericht Zwickau