Im Homeoffice zu arbeiten, ist nicht erst seit der Corona-Krise beliebt. Viele Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber wissen die Vorteile zu schätzen. Doch auch zu Hause lassen sich Missgeschicke nicht ausschließen: Was, wenn der Kaffee beispielsweise auf dem Arbeitslaptop gelangt und die Technik in Folge dessen zerstört wird? Es gibt viele weitere Beispiele, die zeigen, wie sinnvoll es ist, eine Hausratversicherung für das Homeoffice abzuschließen. Was sie abdeckt und worauf es beim Abschluss zu achten gilt, erläutert der folgende Ratgeber.
Die Hausratversicherung schützt vor Schäden am Hausrat, die beispielsweise durch Feuer oder Einbruch entstehen. Doch auch an die Einrichtung von Home-Office Mitarbeitern muss gedacht werden. Hier sind viele Zwischenfälle möglich, die nicht vorhersehbar sind. Eine Sekunde nicht aufzupassen, kann genügen und große Schäden verursachen. Das eigene Kind stolpert vielleicht über ein Kabel und dabei fällt der Laptop zu Boden und kommt zu Schaden. Das Gleiche kann passieren, wenn ein Glas Wasser umkippt. Doch wer übernimmt die Haftung? Gut, wenn in diesem Fall eine Hausratversicherung abgeschlossen wurde, denn damit stellt sich die Frage nicht. Tagein, tagaus können solche Missgeschicke geschehen. Daher empfiehlt die Gothaer Versicherung beispielsweise, sich detailliert zu diesem Thema zu informieren. Die Gothaer bietet in diesem Zusammenhang frei wählbare Leistungspakete, je nach Bedarf und schützt auch bei Versicherungsfällen, die grob fahrlässig verursacht wurden. Bei Plus- und Premiumdeckung kann man sich auch einen online-Nachlass abholen und online ist auch innerhalb kurzer Zeit der Beitrag errechnet.
Diese Versicherung ist steuerlich absetzbar, wenn sie aus beruflichen Gründen benötigt wird. In diesem Fall ist es möglich, sie anteilig zur Größe der Wohnung / des Arbeitszimmers als Werbungskosten geltend zu machen, wenn das Arbeitszimmer räumlich getrennt ist, das heißt, zum Beispiel über eine Tür verfügt.
Wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei der Hausratversicherung einiges zu beachten. Möbelstücke wie der Schreibtisch und Arbeitsgeräte wie das Notebook, die dem Job dienen, gelten als Hausrat und sind demnach mitversichert. Wird dagegen ein extra Arbeitszimmer genutzt, muss genau geprüft werden, ob dies dann ebenso der Fall ist. Entsprechende Arbeitsbereiche sind nicht automatisch mitversichert. Manche Versicherer schließen sie beispielsweise aus, wenn Publikumsverkehr herrscht oder der Arbeitsraum einen separaten Eingang hat. Daher ist es wichtig, vor Abschluss genau zu prüfen, was inwiefern versichert ist. Die Höhe der Beiträge ist von verschiedenen Faktoren wie der Selbstbeteiligung und Versicherungssumme abhängig. Letztere richtet sich am besten danach, wie teuer das Interieur und der notwendige Technikpark im Homeoffice ist. Für einen ausreichenden Versicherungsschutz darf sie nicht geringer als der Neuwert des vorhandenen Hausrats sein. Empfohlen werden 700 Euro pro Quadratmeter.
Der Trend zum Homeoffice ist ungebrochen. Nicht nur durch die Corona-Pandemie bedingt arbeiten immer mehr Menschen in den eigenen vier Wänden. Doch viele machen sich keine Gedanken über den Versicherungsschutz. Wer im Homeoffice kein Risiko eingehen möchte, sollte eine Hausratversicherung abschließen. Sie deckt sämtliche Einrichtungsgegenstände ab, die sich in der Wohnung befinden. Dies gilt auch für fremdes Eigentum, wenn es beispielsweise durch den Arbeitgeber gestellt wird, und gewerblich genutzte Gegenstände. Im Vorfeld ist es wichtig, eventuelle Ausschlüsse durch den Versicherer zu prüfen. Die richtige Versicherungssumme ist ebenso wichtig. Im Schadensfall wird bis zu dieser Höhe entschädigt. Sie wird immer individuell festgesetzt. Wichtig ist, dass Schäden mitversichert sind, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.