Dresden - Zur Reform der Grundsteuer haben die sächsischen Finanzämter Hotlines eingerichtet.
Dort können sich die Menschen im Freistaat über die Umsetzung der Reform informieren, wie das Finanzministerium am Freitag mitteilte. In dieser Woche hatte das Bundesfinanzministerium zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab dem 1. Juli 2022 aufgefordert. Angesprochen sind die Eigentümer eines Grundstücks oder eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebs sowie Erbbauberechtigte zum Stichtag 1. Januar 2022. Sie sind verpflichtet, zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 elektronisch eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim zuständigen Finanzamt einzureichen. (dpa/sn)