Sachsen- Laut der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, sollen Schulen wieder ab dem 8. Februar geöffnet werden können. Ausgenommen davon sind Abschlussklassen der Oberschulen und Gymnasien.
Diese dürfen bereits ab dem 18. Januar zum Präsenzunterricht zurückkehren. Für Abschlussklassen der Berufsschulen gelte diese Regelung nicht und wird stark von den sächsischen IHKs kritisiert. Eine derartige Ungleichbehandlung erschließe sich den sächsischen IHKs nicht. Wie Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Dresden, Dr. Detlef Hamann, im Namen der Landesarbeitsgemeinschaft der sächsischen IHKs mitteilte, fordere dieser die sächsische Staatsregierung dringend dazu auf, den Schulbetrieb auch in berufsbezogenen Einrichtungen für die Abschlussklassen zu ermöglichen.