Sachsen- Die Zahl zugelassener Gewehre und Pistolen in Sachsen, darunter scharfe Waffen ebenso wie Schreckschusswaffen, hat sich im vergangenen Jahr weiter erhöht.
Wie aus dem Nationalen Waffenregister hervorgeht, befanden sich Ende 2022 landesweit 151 398 Waffen in Privatbesitz, gut 2400 mehr als ein Jahr zuvor.
Bei Waffenscheinen und Schießerlaubnissen ging der Trend ebenso weiter nach oben um 1751 auf 88 792, wobei eine Person mehrere Erlaubnisse besitzen kann. Nach wie vor gefragt ist dabei besonders der Kleine Waffenschein, der zum Tragen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit berechtigt.
Nach Angaben der Landesdirektion Sachsen werden Waffenscheine in der Regel von gefährdeten Personen oder Sicherheitsfirmen für Personal beantragt. Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe kann von zuständigen Behörden bei Landkreisen und kreisfreien Städten erteilt werden, wenn nachweislich höhere Gefährdung durch Angriffe auf Leib und Leben als für die Allgemeinheit oder Bewachungsaufträge für gefährdete Personen oder Objekte vorliegen. Erlaubnisse könnten mit Auflagen sowie befristet für Personen erteilt werden, die wegen hoheitlicher Aufgaben des Bundes oder eines Landes gefährdet sind - oder für Gäste und Personen anderer Staaten und deren Bewachungspersonal.
Quelle: dpa