Fr, 10.12.2021 , 14:55 Uhr

Impfpflicht für medizinisches Personal beschlossen

Sachsen- Der Bundestag hat am Freitagvormittag über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes abgestimmt und eine Impflicht für medizinisches Personal beschlossen.

Der Bundestag hat am Freitagvormittag über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes abgestimmt. Es sieht u.a. eine Impflicht für medizinisches Personal vor. Medienberichten zufolge stimmten 571 Abgeordnete für die Änderung. Der Bundestag billigte damit heute den ersten Plan der neuen Ampelkoalition nach Regierungsübernahme. Im Eilverfahren hat nun auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

Demnach müssen Beschäftigte im medizinischen Bereich wie etwa in Altenheimen oder Arztpraxen bis 15. März entweder einen vollen Impfschutz oder einen Genesenen-Status nachweisen. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sollen von dem Gesetz ausgenommen sein. Die Änderungen treten in Kürze in Kraft.