Dresden - Die Gewerkschaft ver.di hat ihre Mitglieder für morgen, Freitag, 3. Februar 2023 zu einem ganztägigen Warnstreik in den kommunalen Kitas und Horten in Dresden aufgerufen. Der städtische Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen wurde über diesen Aufruf heute, Donnerstagvormittag, 2. Februar 2023, 9.40 Uhr, von ver.di Bezirk Sachsen-West-Ost-Süd in Kenntnis gesetzt.
Über den angekündigten Streik und das vom Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen vorbereitete Informationsangebot, werden die Eltern noch heute in einem separaten Elternbrief informiert. www.dresden.de/kita-streik ab 6 Uhr wieder eine Übersicht derjenigen Kindertageseinrichtungen veröffentlichen, die vom Streik konkret betroffen sind. Zusätzlich erhalten Eltern über die Hotline 0351-4885111 in der Zeit von 6 bis 14 Uhr Auskunft darüber, ob ihre Kita oder ihr Hort vom Streik betroffen sein wird. Für Eltern steht keine Notbetreuung in ihrer Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Stattdessen werden die Kitas und Horte öffnen, sobald pädagogische Fachkräfte, die nicht dem Streikaufruf folgen wollen, für die Betreuung der Kinder zur Verfügung stehen. Es können maximal so viele Kinder betreut werden, wie nach Personalschlüssel zulässig sind.
Eine Betreuung in anderen städtischen Kindertageseinrichtungen ist nur möglich, wenn dort ein Gastplatz zur Verfügung steht. Hierfür müssen die Eltern das ausgefüllte „Formblatt für Gastkinder“ mitbringen sowie das Verpflegungsgeld für das Mittagessen in der Gasteinrichtung im Voraus und in bar bezahlen. Das Formblatt wird den Eltern zusammen mit dem Elternbrief ausgehändigt und ist zusätzlich auf der Internetseite [www.dresden.de/kita-streik]www.dresden.de/kita-streik veröffentlicht. Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen empfiehlt den Eltern dennoch vorsorglich alternative Betreuungsmöglichkeiten zu organisieren.
Sollten Eltern streikbedingt ihre Kinder nicht in die Betreuung von Kita oder Hort geben können, so erhalten sie automatisch 1/20 Ihres monatlichen Elternbeitrages für den Streiktag zurückerstattet. Die Kindertageseinrichtungen informieren dazu die Beitragsstelle für die entsprechende Beitragsrückerstattung. Ein gesonderter Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Den Rückerstattungsbescheid erhalten die Eltern spätestens drei Monate nach dem jeweiligen Monat, in dem die Betreuung nicht gewährleistet werden konnte.