Di, 19.07.2022 , 20:39 Uhr

Inflationsbedingte Gehaltsanpassungen für deutsche Beamte noch unklar

Sachsen- Seit Monaten müssen die Verbraucher in Deutschland tiefer in die Tasche greifen. Für viele Arbeitnehmer bedeutet das höhere Ausgaben bei gleichem Gehalt. Das muss aber nicht gleichzeitig für die deutschen Beamten gelten.

Laut dem Statistischen Bundesamt lag die Inflationsrate bei 7,6 Prozent im Juni. Für viele Arbeitnehmer bedeutet das höhere Ausgaben bei gleichem Gehalt. Das muss aber nicht gleichzeitig für die deutschen Beamten gelten. Wie der Deutsche Beamtenbund auf eine Anfrage von SACHSEN FERNSEHEN mitteilte, entscheiden die zuständigen Gesetzgeber, also der Bund und die 16 Länder, per Besoldungsgesetz eigenständig über die jährlichen Anpassungen der Bezüge. Die Parlamente legen die Kriterien dafür jeweils neu fest. Möglich sind z.B. die Inflation und die allgemeine Einkommensentwicklung, wie der Pressesprecher des dbb Beamtenbund und Tarifunion, Frank Zitka, mitteilte. 

Die nächste Einkommensrunde läuft im Herbst für die Bundes- und Kommunalbeschäftigten. Die Forderungsfindung dafür soll am 11. Oktober abgeschlossen sein. Für die Landesbeschäftigten steht die nächste Einkommensanpassung 2023 an. Zuvor hatte Focus Online berichtet, dass EU- Beamte zum Jahresende mit mindestens 8,5 Prozent mehr Lohn rechnen dürfen. Demnach gibt es seit 2013 per Gesetz "für EU-Beamte eine jährliche automatische Aktualisierung der Bezüge, bei der die Lohnentwicklung an die Inflation angepasst wird." Als Bemessungsgrundlage gelte die Inflationsrate in Belgien und Luxemburg. Über die tatsächliche Höhe der Gehaltserhöhung ist aber laut dem Bericht noch nicht entschieden.