Sachsen - In zahlreichen Lebensmitteln sind künftig Grillen und Getreideschimmelkäfer zugelassen. Diese Tierchen könnten beispielsweise in Brot oder Nudeln enthalten sein.
Die Grundlage dafür bietet eine neue EU-Verordnung, die am 24. Januar in Kraft getreten ist. Denn die kleinen Krabbler sind echte Proteinlieferanten. Laut der Verordnung dürfen bestimmte Unternehmen zunächst für fünf Jahre Produkte in den Verkehr bringen, die Insekten in gemahlenem Zustand beinhalten. Dazu zählen beispielsweise Grillen oder Getreideschimmelkäfer.
Was genau erlaubt ist und was nicht, ob das schmeckt und was dahintersteckt, das erfahren Sie am Donnerstagabend um 20 Uhr in SACHSENaktuell bei SACHSENeins, dem Satellitenkanal von SACHSEN FERNSEHEN (Astra 19,2° Ost). Oder in der Mediathek.