So, 29.05.2022 , 15:57 Uhr

Jobcenter ab Juni für geflüchtete Ukrainer zuständig

Sachsen - Ab 1. Juni werden die Menschen, die seit Februar dieses Jahres aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, von den Jobcentern betreut.

Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung, wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte. Damit erhöhe sich der Regelsatz und es werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen. Zusätzlich werden die Menschen in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen. Schon zu diesem Zeitpunkt können Anträge auf Leistungen der Grundsicherung gestellt werden. Dafür sind verschiedene Voraussetzungen notwendig wie beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis. Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen.

Für die Antragstellung sollte ein Termin vereinbart werden, damit bei Bedarf eine Dolmetscherin bzw. ein Dolmetscher bestellt werden kann.

Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann auch online gestellt werden. Der Antrag findet sich hier.

Weitere Informationen auf www.arbeitsagentur.de/ukraine.