Sachsen- Wer einmalig mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft worden ist, gilt ab sofort nicht mehr als vollständig geimpft.
Im Rahmen der Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung hat das Paul-Ehrlich-Institut die Kriterien des Impfstatus von Personen, die mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, geändert. Das berichtet das Sozialministerium Sachsen und beruft sich hierbei auf folgenden Artikel: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html;jsessionid=A4167D37A153074CB7ED5F81344CBAA5.intranet222?cms_pos=3
Nach den neuen Maßgaben gelten Personen, die lediglich einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson geimpft wurden, im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und damit auch der Corona-Notfall-Verordnung des Freistaates Sachsen nicht mehr als vollständig geimpft. Das Sozialministerium Sachsen berichtet auf Nachfrage von SACHSEN FERNSEHEN, dass somit nun seit dem 15. Januar 2022 auch beim Impfstoff von Johnson&Johnson erst die dritte Impfung als Auffrischungsimpfung im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und der Corona-Notfall-Verordnung des Freistaates einzustufen ist.