Halle/Leipzig - Nach der Beschlagnahmung von Datenträgern durch sächsische Polizeikräfte bei einem Journalisten in Halle, hagelt es nun Kritik.
Die Razzia bei einem Fotografen, der im 03. Juni diesen Jahres in Leipzig die Auseinandersetzungen zwischen linken Demonstranten und der Polizei dokumentierte, stößt auf scharfe Kritik. (Sachsen Fernsehen berichtete hier)
Der sächsische Ableger des "Deutschen Journalist*innen Verband" äußerte sich noch am späten Dienstagabend zu dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft Leipzig. Auf X, ehemals Twitter, kommentierte der Verband das behördliche Vorgehen wie folgt:
Razzia bei einem Journalisten?! Wir haben Fragen, StA Leipzig. Warum werden Datenträger beschlagnahmt, obwohl der Kollege auf seine journalistische Tätigkeit am sog. TagX hinweist? § 97 Abs. 5 StPO verbietet die Beschlagnahme von journalistischen Unterlagen zu Beweiszwecken.
Ähnlich äußerten sich auch Berufskollegen des durchsuchten Foto-Journalisten: die Arbeit der Fotografen werden durch ein solches Vorgehen eingeschränkt und gefährdet. Vereinzelt war gar von "Einschüchterungsversuchen" die Rede.
Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) wollte sich auf Sachsen Fernsehen-Anfrage mit Blick auf die laufenden Ermittlungen nicht zu der Razzia äußern.
Am Dienstagmorgen durchsuchten mehrere sächsische Einsatzkräfte auf eine gerichtliche Anordnung hin, die Privatwohnung eines Fotografen in Halle.