Dresden – Am Abend des 12.08.2019 hat ein 19-Jähriger Deutscher ein Auto vor dem Taschenbergpalais in Dresden gestohlen und einen Unfall gebaut. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 14.08.2019 gegen den Verdächtigen einen Haftbefehl und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Er steht unter dringendem Verdacht des Diebstahls, der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Abend des 12.08.2019, nach 19:00 Uhr mit einem Mitbeschuldigten vor dem Taschenbergpalais in Dresden einen dort unverschlossen geparkten PKW im Wert von ca. 50.000,00 EUR unter Verwendung der sich im PKW befindlichen Autoschlüssel entwendet zu haben. Anschließend fuhr er mit dem entwendeten PKW als Fahrer – unter erheblichem Alkoholeinfluss stehend – mit dem Mitbeschuldigten teilweise mit ca. 100 km/h durch Dresden in Richtung Mickten. Aufgrund der Alkoholisierung kam er auf der Marienbrücke von der Fahrbahn ab und fuhr so gegen eine Bordsteinkante, dass ein Reifen platzte. Dennoch setzte er die Fahrt unmittelbar fort. Die Polizei wollte den Beschuldigten in der Folge wegen des drucklosen Reifens kontrollieren. Dieser versuchte sich jedoch der Kontrolle zu entziehen, indem er sehr stark beschleunigte und sich – teilweise Schlangenlinien fahrend – entfernte. In der Nähe des Ballhauses Watzke kam der gestohlene PKW auf die Gegenfahrbahn und fuhr in Richtung der Nachtbar "Klax". Dort griff der mitbeschuldigte Beifahrer dem Beschuldigten in das Lenkrad. Dieser verlor aufgrund seiner Alkoholisierung die Kontrolle über das Fahrzeug und kollidierte mit der Hauswand eines Cafés, den dort befindlichen Außentischgarnituren und einem Sonnenschirm.
Nach dem Unfall entfernte sich der Beschuldigte sodann vom Unfallort und beschädigte anschließend einen weiteren PKW. Nachdem es der Polizei gelungen war ihn zu stoppen, wurde der Beschuldigte festgenommen, wobei er sich der Festnahme vehement widersetzte. Vor dem Ermittlungsrichter des Amtsgericht Dresden hat er keine Angaben gemacht. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Gegen den Beschuldigten wurde erst kürzlich eine Jugendstrafe von zwei Jahren verhängt, deren Vollstreckung zeitnah ansteht.