Dresden - Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich mit dem Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe Dresden beschäftigen müssen.
Nach dem Urteil des Landgerichts Dresden vom 16. Mai gehen drei der Angeklagten in Revision, so ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag. Die Frist dafür laufe allerdings nur noch bis Mitternacht.
Die fünf jungen Männer aus dem Berliner Remmo-Clan wurden am vergangenen Dienstag für den Einbruch und zwei Brandstiftungen - an einem Fluchtauto in der Tiefgarage eines Wohnhauses und an Stromverteileranlagen in der Altstadt zu Freiheitsstrafen verurteilt. Für einen sogenannten Deal hatten sie im Dezember 2022 den Großteil der Beute zurückgegeben, drei prominente Objekte mit großen Steinen aber sind weiterhin verschwunden.
Bei dem wohl spektakulärsten Kunstdiebstahl in Deutschland erbeuteten die Täter am 25. November 2019 1 historische Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten us Sachsens berühmtem Schatzkammermuseum. Der Gesamtwert liegt bei 116,8 Millionen Euro und über eine Million Euro Schaden zusätzlich. (mit dpa)