Di, 31.05.2022 , 17:30 Uhr

Kabinett beschließt Mietpreisbremse für Dresden & Leipzig

Dresden/Leipzig - Für die Städte Leipzig und Dresden ist eine Mietpreisbremse beschlossen worden. In beiden Städten darf die am Anfang eines neuen Mietvertrags vereinbarte Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

«Die Suche nach einer neuen Wohnung darf nicht zur Existenzfrage werden, bei der die Menschen sich entscheiden müssen, ob sie einen Großteil ihres 

Einkommens für die monatlichen Wohnkosten aufbringen oder auf Mietangebote weit außerhalb ihres Wohnumfeldes ausweichen müssen», sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Die Regelung ist bis Ende 2025 befristet und soll auf angespannten Wohnungsmärkten überdurchschnittliche Mietsteigerungen bei Neuvermietungen verhindern. Auch die beiden größten Städte des Landes sollten für alle Menschen bezahlbar sein. 

«Außerdem profitieren von der Mietpreisbremse langfristig auch die Bestandsmieterinnen und –mieter. Denn niedrigere Neuvertragsmieten bremsen den Anstieg der örtlichen Vergleichsmiete, die wiederum der Maßstab für Mieterhöhungen im Bestand ist.» 

Linke-Politikerin Juliane Nagel kritisierte, die Koalition habe sich bei der Mietpreisbremse eine enorme Verzögerung geleistet. «Laut Koalitionsvertrag sollte das Instrument schon seit anderthalb Jahren in Kraft sein.» Zudem sehe sie weiteren Handlungsbedarf.

Die Mietpreisbremse verlange immenroch ein aktives Vorgehen der Mieter: «Dazu werden nicht alle den Mut haben, insbesondere dann nicht, wenn sie bei Großvermietern wie Vonovia Konsequenzen bei einer späteren Wohnungssuche befürchten.» (mit dpa)