Auch in diesem Jahr bleibt das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Sachsen weitgehend erlaubt. Lediglich in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Pflegeheimen sowie in Naturschutzgebieten gelten wie in den Vorjahren Böllerverbotszonen. Weitere Einschränkungen oder allgemeine Verbote sind nicht vorgesehen, wie der Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetags (SSG), Mischa Woitschek, erklärt. „Wir sollten die Menschen zu Eigenverantwortung und Vernunft aufrufen, statt zusätzliche Verbote einzuführen“, so Woitschek.
Die sächsischen Kommunen setzen auf Berufung statt auf verschärfte Maßnahmen. In Leipzig ist das Abbrennen von Feuerwerk beispielsweise im Umkreis von 200 Metern um empfindliche Einrichtungen verboten. Ähnliche Regelungen gelten in Zwickau, Dresden, Chemnitz und Görlitz. Verstöße gegen die Verbotszonen können mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Pyrotechnik ist ausschließlich am 31. Dezember und am Neujahrstag erlaubt.
Neben den bestehenden Verbotszonen warnen Experten vor der tödlichen Gefahr durch illegale Böller. Diese enthalten oft gefährliche Blitzknallsätze, die deutlich mehr Schaden anrichten können als in Deutschland zugelassene Produkte. Letztes Jahr starb ein 22-Jähriger in Boxberg, als er eine verbotene Kugelbombe zündete. Zwischen 2013 und 2023 kamen in Sachsen drei Menschen durch illegale Feuerwerkskörper ums Leben.
Hanspeter Scheibe vom Deutschen Sprengverband betont, dass legale Böller ausschließlich Schwarzpulver enthalten dürfen, das vergleichsweise harmlos ist. Illegale Produkte aus dem Ausland erleiden jedoch durch ihre höhere Sprengkraft eine große Verletzung
Sachsen setzt weiterhin auf die Eigenverantwortung der Bürger. Wer sicher und verantwortungsvoll mit Pyrotechnik umgeht, kann Silvester ohne Einschränkungen genießen. Illegale Feuerwerkskörper sollten jedoch unbedingt vermieden werden, um schwere Unfälle zu verhindern.