Mo, 22.04.2024 , 19:18 Uhr

Wegen Entscheidung des Bundessozialgerichts

Keine Honorarbasis mehr an Musikschulen - Pro und Kontra eines Urteils

Sachsen - Das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ aus dem Sommer 2022 würde Musikschulen und ihre Träger zunehmend in Bedrängnis bringen, hatte der Deutsche Musikrat vor wenigen Tagen mitgeteilt. Das Bundessozialgericht entschied dort, dass eine Honorarbasis für Lehrkräfte an Musikschulen rechtswidrig sei. Im vorliegenden Fall wurde demnach festgestellt, dass die Lehrkraft in einem sozialversicherungspflichtigen Vertragsverhältnis gewesen sei.

Tatsächlich begrüßt der Deutsche Musikrat die Entscheidung aus dem Kasseler Gericht, denn es sei ein Unding, dass in manchen Gegenden in Deutschland die so wichtige Musikschularbeit vorrangig durch Honorarkräfte getragen werden würde, wie es heißt. Musikschulträger bundesweit wären nun dringend aufgefordert, die Herausforderung der Umstrukturierung zu meistern, so der Musikrat weiter. Wo liegt also das Problem? Beispiel Dresdner Heinrich Schütz Konservatorium: 3.000 Unterrichtsstunden finden hier pro Woche statt. Die Hälfte wird dabei von Lehrkräften auf Honorarbasis übernommen. 50 Prozent der gesamten Lehrerschaft auf Festanstellung umzumünzen - eine finanzielle Herausforderung.

Ein Sacherhalt, der auch im vergangenen Dresdner Stadtrat am 18. April angesprochen wurde. Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch stellte klar, es wird Einschränkungen im Unterrichtsangebot und dem Profil des HSKD geben müssen. Klepsch sprach verschiedene Angeboten an, die wegfallen oder umorganisiert werden müssen. Eine Erhöhung der Entgelte für Schüler und Eltern wird ebenfalls nicht ausgeschlossen.

Der Sachverhalt wird die Stadt weiter beschäftigen, auch da die Jugendkunstschule Dresden vor der gleichen Herausforderung steht - genauso wie viele andere Schulen sachsen- und bundesweit. Der Deutsche Musikrat betont, dass die Musikschule Leipzig bereits Anfang des Jahres beispielhaft auf das Urteil reagiert habe. Festanstellungen würden die Gefahr von Altersarmut und damit auch finanzielle Belastungen der öffentlichen Kassen verringern, heißt es vom Rat weiter. Welche Musikschulen aufgrund des Urteils langfristig überleben und wie deren Angebote demnächst aussehen werden, wird sich zeigen.