Dresden- Schüler und Azubis in Dresden, die ein 9-Euro-Ticket besitzen, dürfen zu viel gezahlte Bildungs- und Teilhabeleistungen behalten, teilte die Stadt Dresden mit.
Sie müssten keine Rückforderung oder Kürzung durch Jobcenter und Sozialamt befürchten. Eine Sonderregelung der Stadt auf Basis der rechtlichen Auffassung des Bundes, mache dies möglich. Aufgrund von fehlenden klaren rechtlichen Vorgaben von Bund und Land, habe sich Dresden auf eine unbürokratische Lösung im Sinne der Betroffenen geeinigt. Das Ticket sei nicht dazu da, um bei der Beförderung von Schülern zu sparen. Es soll allen zugutekommen und finanziell unterstützen. Das gelte auch und vor allem für Schüler und Auszubildende und ihren Familien, so Oberbürgermeister Dirk Hilbert.
Hilfebedürftige Schüler und Auszubildende erhalten vom Jobcenter bzw. vom Sozialamt für kostenpflichtige Fahrten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges Zuschüsse zur Schülerbeförderung.
Kommt es zur Überzahlung von Sozialleistungen aufgrund nachträglicher Änderungen – hier Preissenkung des Tickets – erfolgt prinzipiell eine (Teil-) Aufhebung des Leistungsanspruchs. Im Normalfall ergibt sich für das Dresdner Schülerticket, das im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) regulär 15 Euro kostet, im Juni, Juli und August eine Überzahlung von monatlich 6 Euro, insgesamt also 18 Euro.