Fr, 13.01.2023 , 13:09 Uhr

Beamte in geschlossenen Einheiten sollen über einen Nummerncode identifizierbar sein

Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Sachsen

Sachsen - Nach einer jahrelangen Debatte führt der Freistaat die Kennzeichnungspflicht für Polizisten ein. 

Damit setzt Sachsen eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD um. Künftig sollen Beamte in geschlossenen Einheiten über einen Nummerncode identifizierbar sein, teilte das Innenministerium am Donnerstag mit. Zuvor hatte die «Leipziger Volkszeitung» darüber berichtet. Anders als in anderen Ländern praktiziert, sollen aber die Namen der Polizisten nicht auf ihrer Uniform stehen. Die Kennzeichnungspflicht soll bis Ende 2023 umgesetzt werden. «Das Vertrauen in die sächsische Polizei ist groß. Unsere Tausenden Polizistinnen und Polizisten leisten täglich herausragende Arbeit, auch in schwierigen und unübersichtlichen Situationen. Dabei entspricht es unserem Selbstverständnis, in Gänze transparent aufzutreten», erklärte Landespolizeipräsident Jörg Kubiessa.

Die Kennzeichnungspflicht war ein Kernanliegen der Grünen und wurde auch von der SPD unterstützt. Sachsens früherer Innenminister Roland Wöller (CDU) hatte sich wiederholt dagegen ausgesprochen. Man dürfe die Einsatzkräfte nicht unter Generalverdacht stellen, argumentierte er.

Im Koalitionsvertrag von 2019 einigten sich Union, Grüne und SPD schließlich auf das Vorhaben. Auch in den sächsischen Nachbarländern ist die Kennzeichnungspflicht Praxis. In Sachsen-Anhalt bestätigte das Landesverfassungsgericht 2019, dass Polizistinnen und Polizisten im Dienst weiter mit Nummerncodes oder Namensschild unterwegs sein müssen. In Thüringen war die Pflicht zur Kennzeichnung 2017 eingeführt worden. In Brandenburg gilt sie seit 2013. (mit dpa)

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