Fr, 19.05.2023 , 13:35 Uhr

"Kinderzimmer-Dealer" erneut für schuldig befunden

Leipzig- Der als "Kinderzimmer-Dealer" bekannter Leipziger und drei seiner Komplizen wurden am Mittwoch am Landgericht Leipzig verurteilt.

Sie hatten Drogen beschafft, verpackt und über einen frei zugänglichen Internet-Shop verkauft. Der Anwalt unter den Angeklagten wurde freigesprochen. Der Drogenhandel wurde als "nicht geringe Menge" eingestuft, und die Einnahmen überstiegen die geschätzten 94.000 Euro der Staatsanwaltschaft.

Der "Kinderzimmer-Dealer", der bereits 2015 verurteilt wurde, erhielt eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Ein weiterer Angeklagter, der bereits in Haft saß, wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und elf Monaten verurteilt. Zwei weitere Angeklagte wurden wegen Beihilfe verurteilt, wobei einer von ihnen eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten erhielt.

Der Prozess wurde im Januar eröffnet, und es wurde über die Frage debattiert, ob die Männer als Bande gehandelt hatten und welche Beweismittel zugelassen werden dürfen. Telefonate zwischen dem freigesprochenen Anwalt und einem der Angeklagten wurden als nicht verwertbar erklärt, da sie rechtlich geschützt sind. Das Gericht stellte fest, dass die Männer rechtlich nicht als Bande angesehen werden können.

Die Staatsanwaltschaft plant, Revision gegen das Urteil einzulegen, um den Fall vor dem Bundesgerichtshof weiter zu klären. Es gibt noch viele ungeklärte Fragen, die während des Verfahrens nicht geklärt wurden.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, ab April 2019 als Bande am Drogenhandel beteiligt gewesen zu sein und unter anderem 16,5 Kilogramm Amphetamin und 2,5 Kilogramm Haschisch verkauft zu haben. Der Gesamterlös des Drogenverkaufs lag über 94.000 Euro. Die verurteilten Männer müssen das verdiente Geld zurückzahlen.

Die vier verurteilten Männer hatten vor Beginn der Beweisaufnahme gestanden, am Drogenhandel beteiligt gewesen zu sein. Der angeklagte Anwalt hingegen hatte die Vorwürfe bestritten. Das Gericht berücksichtigte das Geständnis der Männer bei der Urteilsfindung.