Leipzig - Im Rahmen des Prozesses gegen fünf Personen wegen Drogenhandels über das Internet gab es am Donnerstag ein weiteres Geständnis.
Ein Angeklagter, der derzeit in Haft sitzt, erklärte über seine Anwältin, dass die Aussagen seiner Mitangeklagten im Wesentlichen zutreffend seien. Dies macht ihn zum vierten Angeklagten, der sich vor Gericht geäußert hat.
Einer der bereits geständigen Angeklagten, der als "Kinderzimmer-Dealer" bekannt ist, hatte den Häftling im offenen Vollzug kennengelernt. Über Medienberichte erfuhr er von einem Drogen-Webshop, den der "Kinderzimmer-Dealer" betrieb. Der Häftling wurde von dem Gedanken gereizt, schnell reich zu werden, und diskutierte mit seinen Mitangeklagten darüber, wie man legal oder illegal Geld verdienen kann.
Die Staatsanwaltschaft wirft den fünf Angeklagten vor, als Bande in unterschiedlichem Ausmaß am Drogenhandel über einen frei zugänglichen Web-Shop beteiligt gewesen zu sein. Sie sollen seit April 2019 insgesamt 16,5 Kilogramm Amphetamin und 2,5 Kilogramm Haschisch verkauft haben. (mit dpa)